Der Weg zum Arzt, zur Dialyse, zu Routineuntersuchungen oder zur Tagespflege ist für jene Menschen, die pflegebedürftig sind, sehr beschwerlich. Ohne Hilfe können diese Menschen nicht am alltäglichen Leben teilnehmen. Für diese Zwecke bieten die Krankenkassen an, die Kosten des Transports (ganz oder teilweise) zu übernehmen. Hierfür stellen die behandelnden Ärzte die Verordnung einer Krankenbeförderung, auch Transportschein genannt, aus.
Was ist ein Transportschein?
Die Krankenbeförderungen, dazu gehören Krankenfahrten und der Krankentransport, werden durch das Muster 4 verordnet. Das medizinische Personal gibt die notwendigen Daten an, die für die Beförderung notwendig sind. Im Falle von Spezialfahrten muss eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden.
Nachdem der Transportschein erstellt wurde, kann das medizinische Personal, die Angehörigen oder der Patient selbst die Patientenfahrt beauftragen. Für den Patienten kann ein normales Taxiunternehmen oder auch ein spezialisierter Anbieter von Rollstuhl-, Tragestuhl- oder Liegendfahrten in Frage kommen. Auch der qualifizierte Krankentransport wird mit einer Krankenbeförderung beauftragt.
Der Transportanbieter benötigt den Transportschein später um den Krankentransport, die Taxi- oder Krankenfahrt abzurechnen. Ohne gültige Verordnung zur Krankenbeförderung kann das Unternehmen keine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Ebenso ist es auch wichtig, dass das Muster 4 korrekt ausgefüllt wurde. Wir geben Ihnen sowohl über QraGo als auch über diesen Beitrag Unterstützung dies zu tun.
Wie wird der Transportschein ausgefüllt?
Schritt 1:
Geben Sie an ob der Versicherte Zuzahlungen zu leisten hat. Grundsätzlich ist die Verordnung zuzahlungspflichtig und damit das Feld „Zuzahlungspflicht“ anzukreuzen. Das Feld „Zuzahlungsfrei“ ist nur anzukreuzen • bei Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers bei Verordnungen für Versicherte mit einem Versorgungsleiden sowie in den Fällen, in denen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht vom Versicherten nachgewiesen wird.
Schritt 2:
Liegt ein Unfall, ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder ein Versorgungsleiden vor, ist dies zu kennzeichnen. Bei einem Arbeitsunfall (auch Schulunfall) oder einer anerkannten Berufskrankheit ist die Verordnung zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers auszustellen. Dafür ist im Kostenträgerfeld der zuständige Unfallversicherungsträger zu benennen.
Schritt 3:
Geben Sie an ob es sich bei der Fahrt um eine Hin- bzw. Rückfahrt handelt. Falls es eine Fahrt zu einer Behandlung und zurück ist, können Sie beide Felder kreuzen.
Schritt 4:
Wählen Sie bitte unter „Grund der Beförderung“ die Notwendigkeit des Transports aus.
Die Verordnung einer medizinisch notwendigen Krankenbeförderung zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung oder zur vor- oder nachstationären Behandlung ist ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse zulässig.
Falls es sich um eine hochfrequente Behandlung (wie zum Beispiel der Dialyse) handelt oder der Fahrgast dauerhaft mobilitätbeeinträchtigt ist, muss die Fahrt vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Geben Sie auf dem Transportschein eine Begründung an.
Schritt 5:
Im nächsten Schritt geben Sie an, wann die Fahrt durchgeführt wird. Hier sind Angaben zum Behandlungstag bzw. zur Behandlungsfrequenz und die anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass Krankenkassen Fahrkosten in der Regel bis zur nächsterreichbaren, geeigneten Behandlungsmöglichkeit (z. B. Vertragsarztpraxis) übernehmen. Wird eine andere Behandlungsmöglichkeit gewählt, hat der Versicherte die Mehrkosten zu tragen.
Schritt 6:
Unter Punkt drei der Verordnung „Art der Beförderung“ wird angegeben, wie die Fahrt durchgeführt wird. Wählen Sie zwischen Taxi, Mietwagen und KTW.
Jeder KTW (Krankentransportwagen)-Transport muss mit seiner medizinischen Notwendigkeit begründet werden. Ausschlaggebend dafür sind Art und Ausmaß der Funktionsstörung bei der Patientin/beim Patienten. Wenn sich diese nicht aus der Begründung ableiten lässt, muss die Funktionsstörung – gegebenenfalls unter Angabe des maßgeblichen ICD-10 – angegeben werden (z.B. „Blutungsgefahr“). Bitte verwenden Sie dafür das Freitextfeld. Darüber hinaus können, je nach medizinischem Erfordernis, zusätzlich die Felder Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend angekreuzt werden.
Ein Krankentransport unterscheidet sich im Wesentlichen von einer Krankenfahrt darin, dass bei einem Krankentransport eine medizinische Fachkraft den Transport begleitet. Falls keine medizinische Fachkraft (z.B. zur Beatmung) benötigt wird, wählen Sie bitte Taxi, Mietwagen.
Ganz schön kompliziert – Wie geht das leichter?
Mit QraGo können die Transportscheine automatisch erstellt werden. Im Rahmen des Bestellprozesses wird direkt die Beförderung erstellt und kann ausgedruckt werden. So sparen Sie Zeit und laufen nicht der Gefahr, hier einen Fehler zu machen.